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Amtsdirektorin/Amtsdirektor

🏢 Gemeinde Sylthttps://static.whatjobs.com/static/ajCore/img/jobPosting/companyLogo/whatJobs_ob_default.png 📍 📅 23 October 2026

Job Description

Am 01. Januar 2027 wird die Gemeinde Sylt in das Amt Landschaft Sylt eingeamtet. Das zukünftige Amt wird den Namen Amt Insel Sylt tragen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird das Amt als Kommunalverwaltung die Aufgaben für die amtsangehörigen Gemeinden mit rund 18.500 Einwohnerinnen und Einwohner wahrnehmen. Der Verwaltungs-sitz befindet sich in Westerland auf der Nordseeinsel Sylt.

Das Amt wird künftig fünf Kommunen sowie vier Zweckverbände betreuen. Die Mitglieds-gemeinden sind Hörnum, Kampen, List, Sylt und Wenningstedt-Braderup.

Die Nordseeinsel Sylt liegt eingebettet im Weltnaturerbe Nationalpark Wattenmeer. Als bedeutende Tourismusdestination verzeichnet sie jährlich ca. 5 Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Aufgrund des überregionalen Interesses an der Insel wird dem Amt Insel Sylt eine hohe Strahlkraft zu kommen.

Die Wirtschaftsstruktur ist breit gefächert und wird maßgeblich durch den Tourismus, den Handel und das Handwerk geprägt.

Vielfältige und interessante Aufgabengebiete, wie z. B. die politische Touris-musstrategie, die Umsetzung und Weiterentwicklung von insularen Konzepten, die Beteiligung und Federführung an insularen Projekten und der Wohnungsbau werden u. a. die Themen-felder des Amtes Insel Sylt bilden.

Für die Leitung und künftige Ausrichtung des Amtes Insel Sylt wird zum 01. April 2027 ein/e Amtsdirektor/in (m/w/d) gesucht.

Diese/Dieser wird vom Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamten-verhältnis auf Zeit gewählt.

Das erwartet Sie bei uns:

  • Sie leiten die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Amtsausschusses und im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.
  • Sie sind für die wirtschaftliche Aufgabenerledigung, die Organisation sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie entwickeln das Amt Insel Sylt zu einem zukunftsorientierten Dienstleister weiter, der die Anforderungen des digitalen Wandels an Dienstleistung und Bürgerorientierung erfüllt.
  • Sie bringen Verwaltung, Politik, Ehrenamt und Wirtschaft zusammen und fördern eine konstruktive Zusammenarbeit für eine starke Insel Sylt.
  • Ferner berät die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden. Ziel der Beratung ist es, die rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Wahrnehmung der Verwaltung sowie das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.

Ihr zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im historischen Rathaus in der Gemeinde Sylt im Ortsteil Westerland mit attraktiven Arbeitsbedingungen. Als Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter eines motivierten Teams aus derzeit rd. 180 Mitarbeitenden, leben und fördern Sie einfühlend und sozial kompetent eine wertschätzende und steuernde Führungskultur.

Neben der Wählbarkeit bringen Sie folgende Anforderungen an die Eignung, Befähigung und Sachkunde mit:

  • Diplom Verwaltungswirtin/Diplom Verwaltungswirt (FH) Allgemeine Verwaltung oder ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
  • mehrjährige Erfahrung als Führungskraft im öffentlichen Dienstleistungssektor oder in einem vergleichbaren Bereich
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gremien, Politik sowie anderen Kommunen
  • Erfahrungen und Kenntnisse in einer Kommunalverwaltung und im öffentlichen Recht
  • Erfahrungen im Projekt-, Prozess- und Organisationsmanagement
  • Fähigkeit zum konzeptionellen und unternehmerischen Denken
  • transparente und strukturierte Arbeitsweise
  • hohes Maß an Führungskompetenz, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Über-zeugungskraft und Verhandlungsgeschick
  • Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen

Wählbarkeit:

Wählbar zur Amtsdirektorin/zum Amtsdirektor ist, wer die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Besoldung:

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 3. Ebenso wird eine Aufwandsentschädigung nach der Kommunalbesoldungsverordnung gezahlt.

Wie Sie uns erreichen können:

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Bürgermeisterin Tina Haltermann unter der Telefonnummer 04651/ zur Verfügung.

Hinweis:

Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden berücksichtigt.

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